Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit giftigen flssigen Stoffen drfen unter dieser Eintragung befrdert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 6.1 angewendet werden, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verladens des Stoffes oder des Verschlieens der Verpackung oder der Gterbefrderungseinheit ist keine freie Flssigkeit sichtbar. Diese Eintragung darf nicht fr feste Stoffe verwendet werden, die einen flssigen Stoff der Verpackungsgruppe I enthalten.